Die Berechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen kann kompliziert sein. Bitte beachte, dass wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung leisten können. Die nachfolgenden Informationen dienen lediglich dazu, unsere Vorgehensweise bei der Umsatzsteuerberechnung zu erläutern. Bei weiterführenden Fragen empfehlen wir, einen (spezialisierten) Steuerberater zu konsultieren.
Bei Reihengeschäften (Dropshipping) hängt von folgenden Faktoren ab, wie die Umsatzsteuer berechnet wird:
Für Lieferungen innerhalb Deutschlands und der EU wird generell eine Umsatzsteuer von 19% erhoben. Bei Sendungen in Nicht-EU-Länder (z.B. Schweiz) fällt keine Umsatzsteuer an.
Deutsche Unternehmen müssen keine VAT-ID hinterlegen. Die Abrechnung der Umsatzsteuer erfolgt über die normale Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Für diese Unternehmen gelten dieselben Steuerregelungen wie für in Deutschland ansässige Unternehmen.
Liegt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT-ID) vor und die Lieferung erfolgt an einen Empfänger innerhalb der EU (Ausnahme DE), so wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet. In diesem Fall wird die Rechnung mit 0% Umsatzsteuer ausgestellt.
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands findet das Reverse-Charge-Verfahren keine Anwendung, da die Ware Deutschland nicht verlässt. Es werden 19% berechnet.
Bei Lieferungen in Drittländer werden 0% Umsatzsteuer berechnet, allerdings ist hier nicht das Reverse-Charge-Verfahren die rechtliche Grundlage.
Beispiel: Dein Unternehmen ist in Österreich registiert, verfügt über eine VAT-ID aus Österreich (ATUXXXXXXX) und die Bestellung wird an einen Endkunden in Österreich gesendet. In diesem Fall handelt es sich um ein Reihengeschäft und das Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung. Entsprechend wird die Rechnung von uns an dich mit 0% Umsatzsteuer ausgestellt. Das gleiche gilt für Lieferungen in alle andere EU-Staaten (z.B. Niederlande) mit Ausnahme von Deutschland.
Sonstige Hinweise:
Voraussetzung für die Anwendung:
Bitte beachte, dass eine Teilnahme am Reverse-Charge-Verfahren erst nach manuelle Prüfung möglich ist. Bei negativer Riskoprüfung behalten wir uns das Recht vor, Nutzern die Teilnahme am Reverse-Charge-Verfahren zu verweigern.
Bei Warehousing-Bestellungen wird unabhängig vom Bestimmungsort immer die deutsche Mehrwertsteuer von 19% berechnet, da die Dienstleistung in Deutschland erbracht werden.